Vorkaufsrechtsatzung
Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Für de Kernbereich des Zentrums hat der Rat der Gemeinde Isernhagen am 15.12.2008 eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Die Vorkaufsrechtssatzung ist am 15.01.2009 mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover rechtsverbindlich in Kraft getreten.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde im Vorgriff auf die Sanierungssatzung eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Hiermit soll die Gemeinde Isernhagen die Möglichkeit erhalten, Grundstücke welche für die Umsetzung der Sanierungsziele wesentlich sind, zu erwerben.