Gebührenerstattung
Anlieger/innen Bothfelder Straße erhalten Straßenreinigungsgebühr erstattet
Die Gemeinde Isernhagen wird eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühr für von der Baustelle betroffene Anlieger/innen der Bothfelder Straße im Zuge Sanierung Zentrum Isernhagen vornehmen.
Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt dies nach Abschluss der Baumaßnahme. Erst dann kann die genaue Dauer der nicht erfolgten Reinigung berechnet werden.
Gem. § 6 der Gebührensatzung* über die Straßenreinigung in der Gemeinde Isernhagen besteht ein Anspruch auf Reduzierung, da der Straßenabschnitt mehrere Monate nicht gereinigt werden kann
Die Eigentümer/innen werden dann einen Bescheid erhalten in dem für die entsprechenden Monate die Gebühr erstattet wird.
Die Anlieger/innen werden über die Regelung direkt informiert.
Ein Beispiel:
Bei einem betroffenen Grundstück handelt es sich um 1,74 Euro monatlich für die Reinigungsklasse Sommerdienst.
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§ 6 der GSSR Einschränkung oder Unterbrechung der Straßenreinigung
(1) Falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen vorübergehend, das heißt für weniger als einen Monat, eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.
(2) Das gleiche gilt, wenn die Gemeinde aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, die Straßenreinigung durchzuführen